Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

GELTUNG

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die von DIRNA BERGSTROM, S.L. (im folgenden DIRNA BERGSTROM) ausgeführt wurden. Die Auftragserteilung seitens eines Kunden (im folgenden KUNDE) bedeutet die automatische Annahme dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ohne Vorbehalte.

Jede Abweichung von diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN muss zwischen DIRNA BERGSTROM und dem KUNDEN schriftlich vereinbart werden.

 

PREISE UND BESTELLUNGEN

Die Preise, die in Dokumenten von DIRNA BERGSTROM wie Preislisten oder Angeboten ausgewiesen werden, enthalten keine Mehrwertsteuer.

Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. DIRNA BERGSTROM wird über jede Änderung in der kürzest möglichen Zeit informieren.

DIRNA BERGSTROM akzeptiert nur per E-Mail erhaltene Bestellungen.

 

LIEFERBEDINGUNGEN

Der Versand der Ware erfolgt Ex Works (EXW, entsprechend den INCOTERMS® 2020 der International Chamber of Commerce ICC). Dies bedeutet, dass DIRNA BERGSTROM dem KUNDEN die Ware im Werk von Alcalá de Henares (Madrid, Spanien) zur Verfügung stellt und dass alle Kosten und Risiken ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des KUNDEN gehen. Dies gilt auch, wenn DIRNA BERGSTROM den Transport organisiert und die Transportkosten in der Rechnung einschließt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Ware wird nur versichert, wenn dies schriftlich gefordert wird.

Der KUNDE muss die Schäden am Produkt und/oder Verpackung, Verluste oder Verzögerungen beim Versand beim Spediteur reklamieren.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware nach Zahlungseingang.

Um ein Kreditkonto bei DIRNA BERGSTROM zu eröffnen, muss der KUNDE alle Daten im Formular KONTOERÖFFNUNG ausfüllen, wodurch er seine Zustimmung zu diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN erteilt.

DIRNA BERGSTROM behält sich das Recht vor, die als angemessen erachteten Nachforschungen durchzuführen, um die Zahlungsfähigkeit des KUNDEN festzustellen. Auf dieser Grundlage legt DIRNA BERGSTROM das maximale Ausfallrisiko für einen bestimmten Kunden fest. Sollte DIRNA BERGSTROM einem KUNDEN ein Kreditkonto gewähren, ist die bevorzugte Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.

 

 

 

ZAHLUNGSAUSFÄLLE UND EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Zahlungsausfälle haben automatisch die Aufhebung des Kredits für jegliche durchzuführenden Lieferungen oder Dienstleistungen zur Folge, unbeschadet der Möglichkeit rechtlicher Maßnahmen, die DIRNA BERGSTROM einleiten kann. Bei Zahlungsverzug wird ein monatlicher Aufpreis von mindestens 1% erhoben. Alle weiteren Kosten, die sich aus dem Zahlungsausfall ergeben, gehen zu Lasten des KUNDEN.

DIRNA BERGSTROM behält das Eigentum der an den KUNDEN gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung der entsprechenden Beträge und behält sich das Recht vor, die Produkte im Falle eines Zahlungsausfalls bei der jeweiligen Fälligkeit wieder in Besitz zu nehmen. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des KUNDEN.

 

GEWÄHRLEISTUNGEN

Gewährleistungsanspruch

Die Garantie deckt Teile und Materialien ab, die nicht ordnungsgemäß funktionieren oder Betriebsfehler aufweisen, und umfasst den Ersatz oder die Reparatur des als fehlerhaft anerkannten Teils gemäß der Entscheidung von DIRNA BERGSTROM. Die Garantie deckt in keinem Fall die Fahrtkosten und die Gasbefüllungskosten ab. Sie umfasst nicht die Arbeitszeit für das Ersetzen der Teile, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird (siehe folgender Abschnitt).

Garantiezeitraum und -Umfang je nach Produkttyp

  1. Klimaanlagen der Produktreihe PROFESSIONELL – FÜR RUHEPAUSEN (Vorgefüllte elektrische Klimaanlagen, die als Standklimaanlagen benutzt werden für die Ruhezeiten des Fahrers in der Kabine bei stillstehendem Motor, mit Ausnahme von Split-Anlagen): 24 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM. In diesem Fall deckt die Garantie auch die Arbeitszeit für den Teileersatz ab. Es gilt ausschließlich die in der gültigen Arbeitswertetabelle angegebene Reparaturzeit und der festgelegte Stundensatz. Nicht eingeschlossen sind Transport- und Fahrtkosten.
  2. Klimaanlagen der Produktreihe PROFESSIONELL – FÜR DIE ARBEIT (Elektrische Klimaanlagen für Off-Road-Anwendungen und elektrische Split-Klimaanlagen): 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
  3. Komponenten und Kits verschiedener Bestandteile von Klimaanlagen (zum Beispiel Verdampfer, Kondensatoren, Heizungen, Kits mit Verdampfern und Kondensatoren, Produkte der T-Linie): 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
  4. Klimaanlagen der Produktreihe CARAVANING (Vorgefüllte elektrische Klimaanlagen und Verdunsteranlagen, die für Wohnmobile vorgesehen sind): 24 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM. In diesem Fall deckt die Garantie auch die Arbeitszeit für den Teileersatz ab. Es gilt ausschließlich die in der gültigen Arbeitswertetabelle angegebene Reparaturzeit und der festgelegte Stundensatz. Nicht eingeschlossen sind Transport- und Fahrtkosten.
  5. Ersatzteile und Verbinder: 90 Tage ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.

In allen Fällen unterliegt die Annahme der Garantie der Zustimmung durch den Technischen Kundendienst von DIRNA BERGSTROM.

 

 

Gewährleistungsausschluss

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

  1. Unsachgemäße Verwendung des Geräts. Insbesondere fallen nicht unter den Garantieschutz folgende Anwendungen (Aufzählung nicht exklusiv):
    1. Verwendung der Standklimaanlagen (Modelle wie z.B. Compact, SlimFIT, LITE, Dinamic) in Fahrzeugen, die außerhalb der Straßen benutzt werden, wo die Geräte Schwingungen, Schlägen oder starken Neigungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen, Bau- oder Bergbaumaschinen und ähnliche.
    2. Verwendung in salzhaltigen oder chemisch aggressiven Umgebungen.
    3. Reinigung mit Hochdruckgeräten und/oder Einsatz von Reinigungsmitteln.
  2. Umbauten oder Austausch an den Geräten ohne ausdrückliche Genehmigung durch DIRNA BERGSTROM.
  3. Installation, Bedienung oder Reparatur des Geräts oder dessen Komponenten durch nicht von DIRNA BERGSTROM autorisiertem Personal.
  4. Schäden an den Geräten oder ihren Teilen, die durch höhere Gewalt (einschließlich Naturereignisse wie Feuer, Sturm, Überschwemmung usw.) und Unfälle verursacht werden.
  5. Fehlende Wartung sowie unsachgemäße oder nachlässige Wartung.
  6. Rein ästhetische Auswirkungen auf das Gerät, die durch den Lauf der Zeit entstehen, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt wird.
  7. Fälle von Betrug oder Täuschung.

Der Installateur/Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden oder Benutzer dafür, dass die Installation streng nach allen der Anlage beiliegenden Montageanleitungen durchgeführt wurde und dass dem Benutzer der ausgefüllte Garantieschein und die Bedienungs- und Wartungsanleitung der Anlage ausgehändigt wird.

Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf das Gerät und dessen Teile und jeglicher Schadensersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantiebedingungen für Reparaturen durch den Technischen Kundendienst

Für Reparaturen, die vom Technischen Kundendienst von DIRNA BERGSTROM durchgeführt werden, gilt eine dreimonatige Garantie, die sowohl Arbeitskosten als auch Ersatzteile abdeckt. Während dieser Zeit werden alle mit der Reparatur verbundenen Mängel kostenlos behoben. Es gelten die Ausschlüsse der Produktgarantie.

Gebühr für die Nichtannahme des Angebots

Wenn der KUNDE den Kostenvoranschlag für die Reparatur nicht akzeptiert, wird eine Gebühr von 10 % vom Gesamtbetrag des erstellten Kostenvoranschlags erhoben, um die damit verbundenen Verwaltungs- und technischen Kosten abzudecken.

Garantieablauf

Für die Abwicklung von Garantieteilen und Rücksendungen wendet sich der KUNDE an den Technischen Kundendienst von DIRNA BERGSTROM, um die entsprechende Genehmigung für Rücksendungen anzufordern. Der Kunde schickt das Teil, das Gegenstand der Reklamation ist, unbedingt frachtfrei an DIRNA BERGSTROM, c/ Francisco Alonso 11A, 28806 Alcalá de Henares (Spanien) und bringt die genannte Genehmigung für Rücksendungen an einer sichtbaren Stelle an.

Es ist wichtig, dass der KUNDE vor dem Versand des Teils sicherstellt, dass er die Genehmigung für Rücksendungen von DIRNA BERGSTROM erhalten hat. Zusammen mit dem Teil muss eine Fotokopie des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM und die Serien-Nummer des Gerätes sowie eine Beschreibung des festgestellten Fehlers geschickt werden. Nachdem der Technische Kundendienst von DIRNA BERGSTROM die Garantie anerkannt hat, wird das Teil OHNE KOSTEN ersetzt. Hierbei kann es sich je nach Entscheidung des Technischen Kundendienstes von DIRNA BERGSTROM um dasselbe reparierte Teil oder ein neues Teil handeln. Falls Kosten für die Arbeitszeit vergolten werden, stellt DIRNA BERGSTROM eine entsprechende Gutschrift aus. Rechnungen vom KUNDEN für Arbeitszeiten werden nicht akzeptiert.

 

RÜCKSENDUNGEN

Eine Materialrücksendung wird nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DIRNA BERGSTROM akzeptiert. Der KUNDE muss das Formular „Genehmigung für Rücksendungen“ mit allen dazu benötigten Daten ausfüllen und das ausgedruckte Formular dem Versand beilegen. Rücksendungen ohne dieses Formular werden nicht angenommen.

Auf keinen Fall wird der KUNDE eine Rechnung zu Lasten von DIRNA BERGSTROM ausstellen. Nach Akzeptanz der Rücksendung wird eine entsprechende Gutschrift ausgestellt, wobei mindestens 10% des Materialwertes für Überprüfung und Verpackung abgezogen werden. 

 

GERICHTSSTAND

Sowohl DIRNA BERGSTROM wie die KUNDEN unterliegen den Gerichten und Gerichtshöfen der Stadt Madrid für die Schlichtung aller Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der Lieferungen ergeben, welche auf der Grundlage dieser Bedingungen vollzogen wurden, und verzichten ausdrücklich auf ihren eigenen Gerichtsstand, wenn der hiervon abweicht.

Rev. 04 01/09/2026

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