Allgemeine Verkaufsbedingungen
ANWENDUNG
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen von DIRNA BERGSTROM, S.L. (nachfolgend DIRNA BERGSTROM). Die Aufgabe einer Bestellung durch einen Kunden (nachfolgend KUNDE) gilt als automatische und vorbehaltlose Annahme dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN.
Abweichungen von diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN müssen zwischen DIRNA BERGSTROM und dem KUNDEN schriftlich vereinbart werden.
PREISE UND BESTELLUNGEN
Die in allen Dokumenten von DIRNA BERGSTROM, wie Preislisten oder Angeboten, angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Die in den Preislisten angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. DIRNA BERGSTROM wird Sie so schnell wie möglich über Änderungen informieren.
DIRNA BERGSTROM akzeptiert nur per E-Mail eingehende Bestellungen.
LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferbedingung für die Waren lautet „Ab Werk“ (EXW, gemäß INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Dies bedeutet, dass DIRNA BERGSTROM die Waren dem KUNDEN in seinem Werk in Alcalá de Henares (Madrid, Spanien) zur Verfügung stellt und dass ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Risiken vom KUNDEN getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn DIRNA BERGSTROM den Transport organisiert und die Transportkosten in die Rechnung aufnimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch.
Etwaige Schäden am Produkt und/oder der Verpackung sowie Verluste oder Verzögerungen, die während des Transports auftreten, muss der KUNDE gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung sämtlicher Waren gegen Bezahlung.
Um ein Kreditkonto bei DIRNA BERGSTROM zu eröffnen, muss der KUNDE alle Angaben im KONTOERÖFFNUNGSFORMULAR ausfüllen und damit seinen Einverständnis mit diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN erklären.
DIRNA BERGSTROM behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit des KUNDEN durchzuführen. Auf Grundlage dieser Informationen ermittelt DIRNA BERGSTROM das maximale Risikoniveau für einen bestimmten KUNDEN. Wenn DIRNA BERGSTROM einem KUNDEN ein Kreditkonto gewährt, beträgt die bevorzugte Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.
STANDARDS UND DOMAINRESERVIERUNG
Jede Nichtzahlung führt automatisch zur Aussetzung der Kreditierung für alle zu erbringenden Lieferungen oder Dienstleistungen, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte von DIRNA BERGSTROM. Bei Zahlungsverzug wird ein Zuschlag von mindestens 1 % pro Monat erhoben. Alle weiteren Kosten, die durch die Nichtzahlung entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des KUNDEN.
DIRNA BERGSTROM behält sich das Eigentum an den an den KUNDEN gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Beträge vor und behält sich das Recht vor, die Produkte im Falle einer Nichtzahlung zum Fälligkeitszeitpunkt zurückzufordern. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der KUNDE.
GARANTIEN
Garantieumfang
Die Garantie deckt Teile und Materialien ab, die fehlerhaft sind oder Herstellungsfehler aufweisen, einschließlich des Austauschs oder der Reparatur des defekten Teils nach Ermessen von DIRNA BERGSTROM. Die Garantie deckt keine Reisekosten oder Gasnachfüllungen ab. Arbeitskosten für den Teileaustausch sind nicht inbegriffen, mit Ausnahme von Standklimaanlagen (siehe folgenden Absatz).
Garantiezeitraum je nach Produkttyp
- PROFESSIONAL – RESTING-Line-Geräte (Vorgeladene elektrische Klimaanlagen, die als Standklimaanlage genutzt werden, um dem Fahrer bei abgestelltem Motor Ruhepausen im Fahrerhaus zu ermöglichen, ausgenommen Split-Geräte): 24 Monate ab Ausstellungsdatum des DIRNA BERGSTROM-Lieferscheins. In diesem Fall umfasst die Garantie auch die Arbeitszeit für den Teileaustausch. Es gelten ausschließlich die im aktuellen Reparaturzeitplan angegebenen Zeiten und der definierte Stundensatz. Reise- und Transportkosten sind nicht enthalten.
- Geräte der Linie PROFESSIONAL – WORKABLE (Elektroklimaanlagen für Offroad-Fahrzeuganwendungen und Elektro-Splitklimaanlagen): 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
- Komponenten und Bausätze verschiedener Klimaanlagenkomponenten (wie Verdampfer, Kondensatoren, Heizgeräte, Verdampfer- und Kondensatorbausätze, Produkte der T-Reihe): 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
- Ausstattung der CARAVANING-Linie (Vorgeladene elektrische Klimaanlagen und Verdunstungsanlagen für Reisemobile):
- Generell gilt: 24 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
- Nur für den Verkauf in Spanien: 36 Monate ab Installationsdatum, maximal 42 Monate ab dem Datum des Lieferscheins an den Händler.
Für Geräte der CARAVANING-Linie umfasst die Garantie den Arbeitsaufwand für den Teileaustausch. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die im aktuellen Reparaturzeitplan angegebene Zeit und den festgelegten Stundensatz. Reise- und Transportkosten sind nicht enthalten.
- Ersatzteile und Zubehör: 90 Tage ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins von DIRNA BERGSTROM.
In allen Fällen unterliegt die Annahme der Garantie der Genehmigung durch die technische Abteilung von DIRNA BERGSTROM.
Gewährleistungsausschluss
Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:
- Unsachgemäßer Gebrauch des Geräts. Die Garantie deckt folgende Anwendungen nicht ab (nicht ausschließlich):
- Einsatz von Standklimaanlagen (Modelle wie Compact, SlimFIT, LITE, Dinamic etc.) in Fahrzeugen, die im Gelände eingesetzt werden und dort Vibrationen, Stößen und starken Neigungen ausgesetzt sind, wie z. B. Landmaschinen, Bau- oder Bergbaufahrzeuge und dergleichen.
- Einsatz in salzhaltigen oder chemisch aggressiven Umgebungen.
- Reinigung mit Hochdruckgeräten und/oder Verwendung von Reinigungsmitteln.
- Vornehmen von Änderungen oder Ersetzungen an der Ausrüstung ohne ausdrückliche Genehmigung von DIRNA BERGSTROM.
- Installation, Manipulation oder Reparatur des Geräts oder seiner Komponenten durch nicht von DIRNA BERGSTROM autorisiertes Personal.
- Schäden an der Ausrüstung oder deren Teilen, die durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt (einschließlich Naturereignisse wie Feuer, Sturm, Überschwemmung usw.) und Unfälle verursacht wurden.
- Mangelnde oder mangelhafte bzw. nachlässige Wartung.
- Rein ästhetische Schäden an Geräten, die durch den Lauf der Zeit entstehen, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt wird.
- Fälle von Täuschung oder Betrug.
Der Installateur/Verkäufer ist gegenüber dem Kunden bzw. Benutzer dafür verantwortlich, dass die Installation gewissenhaft und unter Befolgung aller Anweisungen in der Montagedokumentation des Geräts durchgeführt wurde und dass dem Benutzer das ausgefüllte Garantieformular sowie das Benutzer- und Wartungshandbuch des Geräts ausgehändigt werden.
Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf das Gerät und dessen Teile und jeglicher Schadensersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantiebedingungen für Reparaturen durch den Technischen Kundendienst
Für Reparaturen, die von unserem Technischen Support (SAT) durchgeführt werden, gilt eine dreimonatige Garantie, die sowohl Arbeitskosten als auch Ersatzteile abdeckt. Während dieser Zeit werden alle mit der Reparatur verbundenen Mängel kostenlos behoben. Es gelten die Ausschlüsse der Produktgarantie.
Gebühr für Nichtannahme des Budgets
Wenn Sie sich entscheiden, den Kostenvoranschlag für die Reparatur nicht anzunehmen, wird eine Gebühr von 10 % auf den Gesamtbetrag des erstellten Kostenvoranschlags erhoben, um die damit verbundenen Verwaltungs- und technischen Kosten abzudecken.
Verarbeitung
Für die Bearbeitung von Garantieteilen und Rücksendungen muss sich der KUNDE an den technischen Service von DIRNA BERGSTROM wenden und die entsprechende Versandgenehmigung anfordern. Der Kunde muss das betreffende Teil frankiert an DIRNA BERGSTROM, c/ Francisco Alonso 11A, 28806 Alcalá de Henares (Spanien) senden und diese Genehmigung gut sichtbar anbringen.
Es ist unbedingt erforderlich, dass der KUNDE vor dem Versand des Ersatzteils das Autorisierungsdokument von DIRNA BERGSTROM erhält. Zusätzlich muss dem Ersatzteil eine Fotokopie des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM sowie die Seriennummer des Geräts beigefügt werden, in der der festgestellte Mangel beschrieben ist. Sobald die technische Abteilung von DIRNA BERGSTROM die Garantie akzeptiert, wird das Ersatzteil KOSTENLOS ersetzt. Dies kann nach Ermessen der technischen Abteilung von DIRNA BERGSTROM das gleiche reparierte oder ein neues Ersatzteil sein. Wenn Arbeitskosten enthalten sind, stellt DIRNA BERGSTROM die entsprechende Gutschrift aus. Rechnungen des KUNDEN für diesen Artikel werden nicht akzeptiert.
RÜCKGABE VON MATERIAL
Materialrücksendungen werden nur mit schriftlicher Genehmigung von DIRNA BERGSTROM akzeptiert. Der KUNDE muss das Formular „Versandgenehmigung“ mit allen erforderlichen Informationen ausfüllen und der Sendung beifügen. Rücksendungen ohne dieses Formular werden nicht angenommen.
Der KUNDE verzichtet in jedem Fall auf die Ausstellung einer Rechnung an DIRNA BERGSTROM. Nach Annahme der Rücksendung erfolgt eine Gutschrift, von der mindestens 10 % der Materialkosten für Prüfung und Verpackung abgezogen werden.
GERICHTSSTAND
Sowohl DIRNA BERGSTROM als auch die KUNDEN unterwerfen sich zur Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der auf ihrer Grundlage erbrachten Lieferungen ergeben, den Gerichten von Madrid und verzichten ausdrücklich auf ihre eigene Gerichtsbarkeit, falls diese anders lauten sollte.
Rev. 03 01/09/2025